Überwachungen -*- Outline -*- ============= (Wenn Du XEmacs verwendest, dann kannst Du Dir mit C-h b die Liste von Keyboard-Shortcuts anzeigen lassen, die Dir hier vielleicht hilfreich sind.) (Ach ja, falls Du den Text irgendwie interessant fandest oder ihn gebrauchen konntest, dann schicke mir doch bitte einfach eine eMail (meier-im-web@gmx.de), in der Du mir sagst, dass Du den Text brauchen konntest oder gut fandest und vielleicht noch etwas dazuschreibst. Ich werde mich darüber freuen.) * Biochemische Überwachung der Schwangerschaft Bücherei des Frauenarztes, Band 43, Hrsg: Adolf Eduard Schindler, Stuttgart, Enke, 1992, ISBN 3-432-25021-5 ** Vorwort 60er und 70er Jahre: Überwachung über Östriol und HPL (Humanen Placenta Laktogen) 80er Jahre: biophysikalische Überwachung: Kardiotokographie, Ultraschall, Doppler-Sonographie Messung des HCG (Humanes Choriongonadotropin) in der ersten Schwangerschaftshälfte (bis 10. Woche) ergibt wichtige Aussagen über Qualität der Schwangerschaft und Lokalisation. "die Ergänzung der Parameter mütterliches Alter, AFP, Östriol und HCG liefern effektive Screening-Strategie bezüglich Schwangerschaften mit Trisomie 21 und Trisomie 18." ==> evtl. pränatal-Diagnostik einleiten 2. Schwangerschaftshälfte: Plasma-HPL und Östriol. "Erkennung von Fehlentwicklungen" "Somit stellen biochemische Überwachungsmöglichkeiten ein "Frühwarnsystem" dar." ** Erfahrungen mit den sogenanntenn "Triple-Screening" des Down-Syndrom "Es hat sich inzwischen sogar gezeigt, daß bei unzulänglicher Aufklärung der ratsuchenden Schwangeren vor Blutentnahme erhebliche Verunsicherungen und Ängste hervorgerufen werden können, wenn sich aufgrund der Untersuchungen erhöhte Risiken zeigen." (S. 33) "...belegen unsere Ergebnisse sehr beeindruckend den guten prädikativen Wert der Bestimmungen für die Entdeckung eines Down-Syndroms." (S. 37) "Bisher wurde überlicherweise in der Schwangerenberatung nur die "Screening-Frage" nach dem mütterlichem Alter gestellt und allein aufgrund dieser FGeststellung eine Angabe zum Risiko für die Geburt eines Kindes mit Down-Syndrom gegeben. Da aber 85% aller Kinder mit Down-Syndrom von Müttern unter 35 Jahre geboren werden, kann durch das "Tripple-Screening" nun auch jüngeren Frauen eine bessere Entscheidungsgrundlage für eine weiterführende Diagnostik in der Schwangerschaft angeboten werden." (S. 39) * Überwachung des Kindes vor und während der Geburt Bücherei der Hebamme, Band 4, Ulrich Retzke, Heiko Graf, Stuttgart, Enke 1996, ISBN 3-432-26931-5 ** Einleitung "Die frühzeitige Erkennung einer fetalen Notfall- oder Mangelsituation hat für die sptäere Entwicklung des Kindes eine entscheidenede Bedeutung. Vorrangiges Ziel ... muß es sein, ... ein Optimum an Sicherheit für Mutter und Kind zu erreichen." (S. 1) "Als wichtigste und sicherste Methode der Überwachung des Feten gilt heute die Kardiotokographie." (S. 1) ** Überblick zahlreiche Arten der Tokometrien aufgeführt Ultraschalldiagnostik Dopplersonographie weitere Methoden ** Überwachung der Geburt aus forensischer Sicht "Grundsätzlich sind alle CTG's von der verantwortlichen Hebamme und dem Arzt, der es abschließend beurteilt hat, zu unterschreiben." (S. 152) (Überwachung und Aufzeichnung zur Sicherung vor ungerechfertigten Ansprüchen der Schwangeren) * The Surveillance Web---The rise of visual surveillance in an English city Michael McCahill, Willan Publishing, UK, 2002 ** Vorwort "'Janus-faced' [surveillance]: it 'both enables and constrains, involves care and control' (Lyon, 2001:3)" (S. xi, s.u.) Lots of examples about negative and positive impacts of surveillance in America. xii-xiii CCTV: Closed Circuit Television ** Überschreitung der räumlichen Grenzen "While Foucault has shown that 'discipline proceeds from the distribution of individuals in space' (1997:141), the development of mass CCTV surveillance systems in public space means that surveillance is no longer confined to controlled and arranged spaces, such as the prison, and no longer requires the physical co-presence of the observer." (S. xv; Foucault: Verteilungen der Individuen im Raum; eine erste Technik der Körperkontrolle (Parzellierung; Bsp. jedes Individuum hat seinen Platz in der Fabrik oder in der Schule und kann dadurch gut kontrolliert werden); spezielle Ausprägung: das Panopticon) ** innere und äußere Überwachung (S. 5) Unterscheidung der Überwachung im Betrieb, im Haus, im Krankenhaus, etc. und auf der Straße: In den Gebäuden verbringen die meisten Individuen die meiste Zeit im Gebäude, so daß sie mehr oder weniger ständig von einer Zentralen Stelle beobachtet werden. Die Individuen sind den Beobachtern auch wahrscheinlich bekannt, so daß jedes beobachtete oder aufgezeichnete Fehlverhalten verfolgt werden kann. Hier ist es tatsächlich so, dass "ständig gesehen wird und sofort erkannt wird". (Foucault: Panopticon kann auf jede Einrichtung übertragen werden und fügt sich super ein, steigert den Nutzen)) Auf der Straße dagegen sind die Individuen weder ständig überwacht, noch den Bewachern bekannt. Dadurch ist eine ständige Kontrolle praktisch unmöglich, wenngleich es die Möglichkeit gibt, Individuen, die ein Fehlverhalten aufzeigen, abzuspeichern und später zu identifizieren. Andererseits ermöglicht die zunehmende Digitalisierung und die Verbesserung der Techniken im Computer die automatische Auswertung, Codierung und Identifizierung der Täter, zum Beispiel durch einen automatischen Vergleich mit Bildern einer Datenbank. ** Entwicklung von Überwachung "The introduction of these new technologies is often justified in terms of their ability to monitor 'risk' groups who pose a serious threat to society. However, once these systems are introduced, the concept of dangerousness is broadened to include a much wider range of offenders and suspects. On 10 April 1995, for example, a National DNA Database was set up in the UK by the Forensic Science Service (FSS) on behalf of the Association of Chief Police Officers (ACPO). The database was originally established as a fernisc souce for helping identify those involved in serious crimes (i.e. murder and rape). However, an amendment to the Criminal Justice and Public Order Act 1994 allows samples to be taken wothout consent from any person convited or suspected of a recordable offence (Home Office, 1999). The trend towards more 'inclusive' databanking is also evident in those cases involving the retention of samples submitted on a voluntary basis." (S. 17f; Foucault: Ausweitung der Macht im System; in der Schule werden die Schüler überwacht; das weitet sich später aus in die Familie der Schüler, da man wissen will, was die Hintergründe seines Verhaltens sind; beim Krankhaus wollte man zunächst die Krankheit des einzelnen feststellen, später den Gesundheitszustand der Gesellschaft einer bestimmten Stadt.) ** History of Northern Citie's Surveillance System 1984: kaum visuelle Überwachungseinrichtungen 1988: Regierung proklamiert 'Safer Cities' Programm: Ein Projekt zur Verhinderung von Kriminalität 1990: CCTV system für die Innenstadt vorgeschlagen 1991: Das System läuft seit 1991. Begründungen: Das ist unser Eigentum (Bushaltestelle, Parkhaus, Anlegestelle für Boote, etc.), wir schützen unser Eigentum, wir schützen die Bootsbesitzer, denn sie zahlen Steuern und erwarten das von uns. 1993: Zwei weitere System werden installiert an Stellen, bei denen Einbrüche / Raubüberfälle stattgefunden haben 1996: Die lokale Zeitung "Daily Echo" unterstützte eine Kampagne der Stadt, um das CCTV System weiter auszubauen. Ziel war es, den Bürgern den Willen nahe zu bringen, dass sie ein solches System möchten. Tatsächlich ging es unter anderem den Unternehmen darum, eine Sicherheit bereitzustellen, so daß sich Bürger 24h in der Stadt aufhalten konnten, Cafés besuchen, etc. (S. 51ff) Dies wurde dadurch erreicht, dass in kurzen Abständen immer wieder von den System berichtet werden, ihre Vorteile ausgebreitet werden und durch rhetorische Mittel scheinbar die Meinung des Lesers widerspiegeln (S. 59). * Rechte gegen Überwachung ** Menschenrechtskonvention *** Artikel 8 [Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens] (1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs. (2) Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist. **** Anmerkung Nach Art. 25 GG Bestandteil des Bundesrechts. ** Grundgesetz *** Artikel 10 (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt. Ein Grundsatzartikel, der nach Art. 79 (3) besonders geschützt ist. *** Artikel 13 (1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. (3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden. (4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. (5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. (6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle. (7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden. **** Anmerkung Grundrecht: Unverletzlichkeit der Wohnung, Aufhebung nur bei (2) richterliche Anordnung, Gefahr im Verzug, und zwar (3) bei bestimmtem Verdacht, wenn mit anderen Methoden unverhältnismäßig erschwert oder aussichtlos. Zu befristen. Außerdem bei drohender Gefahr (z.B. Einbruch in ein Haus, wenn drinnen einer mißhandelt wird.) *** Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. **** Anmerkung Damit ist auch das Recht am eigenen Bild gedeckt. * ADAC motorwelt Heft 2, Februar 2003, S. 24 ** Ein Beifahrer-Airbag, der auch sehen kann. Der Beifahrer-Sitz wird durch eine Stereo-Kamera unterm Dach beobachtet. Das System mißt den Abstand zwischen dem Kopf des Beifahrers und der Instrumententafel und erkennt Kindersitze. Dementsprechend stellt es die Stärke des Beifahrer-Airbags ein. (Firma TRW Automotive, Serie 2006 geplant). * SPIEGEL online http://www.spiegel.de ** Autokennzeichen-Scanner -- Becksteins neuestes Spielzeug http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,224854,00.html "Pilotversuch zum Einsatz von Autokennzeichen-Scannern in Deutschland". In einem Dreimonatiger Test nehmen "am deutsch- tschechischen Grenzübergang beim oberpfälzischen Waidhaus die Fahndungsgeräte mit zwei digitalen Kameras automatisch die Kennzeichen von vorbeifahrenden Fahrzeugen auf. Die Daten werden dann an Computer weitergeleitet und überprüft. Fahndungstreffer werden an die zuständigen Einsatzzentralen gemeldet. Laut Innenministeriums sollen die Daten von Unbeteiligten dabei nicht gespeichert werden." "Nach den Worten des Datenschutzbeauftragten Reinhard Vetter gibt es im Freistaat bislang keine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Kennzeichen-Scannern. "Dafür gibt es kein Gesetz, und damit ist es im Grunde unzulässig", erklärte er." Das System wird dennoch getestet. Es soll nach Beckstein auch für Geschwindigkeitskontrollen eingesetzt werden. ** Berliner Humboldt-Uni -- Student will gegen versteckte Stasi- Kameras klagen s. auch http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/13710/1.html *** http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,223081,00.html Heimliche Beobachtung von Vorlesungen in der Humboldt-Uni in Berlin. Zu Stasi-Zeiten wurde ein System mit 12 Kameras installiert. Nach der Wende wurde es nicht wieder entfernt sondern, ohne Wissen der Datenschützer, inzwischen sogar modernisiert. Es wurde "neben einer beweglichen Teleteaching-Kamera eine zweite starre Beobachtungskamera installiert." Das System ermöglicht keine Aufnahmen und soll "nur der effektiven Akustikkontrolle in zwölf Hörsälen" dienen. Allerdings wurden schon zwei Personen, die sich unerlaubterweise mit Kaffeebechern im Saal aufhielten, durch die Hausmeister über Lautsprecher ermahnt. *** http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,222541,00.html "Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder.... Dort wurden nicht alte Kameras entdeckt, sondern neue, um 360° schwenkbare Kameras installiert - "in allen Hörsälen" eines neuen Hörsaal-Mensa-Komplexes. Die Geräte sollen bei Kapazitätsproblemen Außenübertragungen ermöglichen. ... "Eine äußere Kenntlichmachung des Betriebszustands der Kameras erschien dem Kanzler aber aus Kostengründen nicht möglich,"" so der Fachschaftsrat. ** Zocker-Student -- Börsenmillionär kassierte jahrelang Bafög-Höchstsatz http://www.spiegel.de/unispiegel/geld/0,1518,222865,00.html "Von 1993 bis 1999 verdiente ein Student mit Aktien- und Optionsgeschäften rund 1,4 Millionen Mark. In den fast sieben fetten Jahren holte er sich zugleich beim Amt für Ausbildungsförderung rund 1000 Mark pro Monat ab - alles zusammen immerhin 58.000 Mark." "Erwischt wurde der Student nach einer Anzeige seiner Bank vor drei Jahren: Auf seinem Konto hatte er Summen von über 200.000 Mark bewegt und war deshalb in den Verdacht der Geldwäsche geraten. " ** Foto-Fix im Taxi -- Videoüberwachung auf vier Rädern http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,220197,00.html "Wer in Remscheid ins Taxi steigt, wird fotografiert. Das ist nicht etwa ein freundlicher Service, sondern Videoüberwachung. Seit der Einführung leben die Fahrer tatsächlich sicherer." Hinweis-Schilder machen die Fahrgäste darauf aufmerksam, dass eine Kamera ein Foto von ihnen machen wird. Die Fotos werden im Taxi lokal eine halbe Stunde vorrätig gehalten und anschließend gelöscht, es sei denn, ein Überfall o.ä. geschieht. * heise/c't online ** T-Online darf Flatrate-IP-Nummern speichern http://www.heise.de/ct/aktuell/data/hob-14.01.03-000/ "Das Regierungspräsidium Darmstadt hat als zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde entschieden, dass T-Online als Zugangsanbieter mitspeichern darf, welchen Kunden in einem bestimmten Zeitraum welche IP-Adresse zugewiesen wird. Diese Entscheidung gilt für jede Art des Internet-Zugangs für Privatkunden, also auch für Flatrate-Zugänge." "...die Maßnahme des Providers sei darüber hinaus gemäß Paragraf 9 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zur Gewährleistung der Datensicherheit erforderlich. Nur durch die Speicherung der IP-Adressen könnten im Nachhinein die Aktivitäten von Angreifern auf Datenverarbeitungssysteme nachvollzogen werden." Im vorliegenden Fall verwendete die Behörde die Daten jedoch nicht dazu, Angriffe auf Datenverarbeitungssystem festzustellen, sondern um den Autor eines scheinbar strafbaren Forums-Beitrags festzustellen. Der Angeklagte wurde freigesprochen. ** Datenschützer gegen pauschale Speicherung von Internet-Nutzerdaten http://www.heise.de/newsticker/data/jk-25.10.02-011/ "Nach dem Vorbild von Großbritannien, wo solche Daten über jeden Internetnutzer auch ohne Verdacht auf eine Straftat für fünf Jahre "auf Vorrat" gespeichert werden, wolle die EU ähnliche Regelungen in allen Mitgliedstaaten einführen, sagte der rheinland- pfälzische Datenschutzbeauftragte Walter Rudolf." "Zudem warnten die Beauftragten vor einem möglichen Missbrauch des elektronischen Fahrgeldmanagements von Verkehrsbetrieben. Es müsse verhindert werden, dass Daten gespeichert werden, mit denen Bewegungsprofile von Kunden entstehen könnten. Kritisch äußerte sich Rudolf außerdem zu Vorhaben der Landesgesetzgeber, Schulen generell zu verpflichten, Eltern volljähriger Schüler über das Fehlverhalten ihrer Kinder zu informieren. Das ist bisher nur in Bayern möglich." ** Datenschutz-Verstöße bei Polizei und Verfassungsschutz in Bayern kritisiert * 20. Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten in Bayern http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb20/tb20.pdf ** Briefkontrolle in allen Strafanstalten Bayerns Obwohl das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, "dass § 29 Abs. 3 Strafvollzugsgesetz, der die Überwachung des Schriftwechsels gestattet, im Lichte der besonderen Bedeutung des Brief- und Postgeheimnisses, am Einzelfall orientiert und unter strenger Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auszulegen ist." (S. 160), öffnen die Strafvollzugsanstalten ausnahmslos alle Briefe von und für die Gefangenen. ** Übersendung der Gefangenenakte an eine andere Justizvollzugsanstalt Eine Justizvollzugsanstalt sandte einer anderen Justizvollzugsanstalt die Personalakte "samt der darin enthaltenen Begutachtungen und Unterlagen über Schriftverkehr mit Familienmitgliedern ... Hintergrund dieser Datenübermittlung war, dass der Gefangene Briefkontakt mit einer Gefangenen in der anderen Justizvollzugsanstalt hatte und diese Anstalt ihrer Gefange- nen diesen Schriftwechsel untersagen wollte, weil sie ansonsten einen schädlichen Einfluss auf sie oder ihre Eingliederung bzw. eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt befürchtete. ... Für eine derartige Datenübermittlung besteht jedoch keine Rechtsgrundlage." (§ 180 Strafvollzugsgesetz) (S. 164) ** Ungesicherte ärztliche und psychologische Gutachten in Gefangenenakten Der Datenschutzbeauftragte hat erfahren, "dass ärztliche sowie psychologische oder psychiatrische Gutachten, die im Rahmen des Strafverfahrens erholt wurden, ohne weitere Sicherung in den Gefangenenpersonalakt der Justizvollzugsanstalt übernommen werden. Da derartige Gutachten besonders sensible Daten enthalten, die einer ... besonderen Schweigepflicht unterliegen, dürfen sie nur unter besonders engen Voraussetzungen weitergegeben werden. Diese besondere Zweckbindung sollte durch organisatorische Maßnahmen abgesichert werden. Ich [der Datenschutzbeauftrage, Anm. d. Autors] habe daher das Staatsministerium der Justiz gebeten, zu prüfen, ob diese besonders sensiblen Unterlagen gesondert aufbewahrt werden könnten. Wobei auch weitere Daten von besonderer Sensibilität wie Erkenntnisse aus der Überwachung von Besuch und Schriftverkehr, erkennungsdienstliche Unterlagen sowie personenbezogene Daten Dritter in diese Überlegungen miteinbezogen werden sollten. Das Staatsministerium der Justiz hat dahingehende Regelungen abgelehnt, da diese vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben seien. Zudem seien alle Bediensteten einer Justizvollzugsanstalt zur Behandlung eines Gefangenen aufgerufen und müssten demgemäß über entsprechende Kenntnisse verfügen." (S. 166f) ** Zugriff auf Gefangenendaten in "ADV-Vollzug" Das ADV-System "Verfahrensabläufe in den Justizvollzugsanstalten und erleichtert zudem den Zugriff auf Daten der Gefangenen." Der Datenschutzbeauftragte hat "in mehreren Fällen vorgesehene Datenübermittlungen etwa an Sozial- oder Meldebehörden als nicht erforderlich und damit unzulässig kritisiert, woraufhin das Staatsministerium der Justiz entsprechende Änderungen vorgenommen hat." (S. 167) * 23. Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten in Baden-Württemberg http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/tb02/tb02-2.html ** Datenschutzkontrolle bei den Gerichten *** 1. Teil **** Rasterfahndung Zu den Ermittlungserfolgen im Zusammenhang mit den Attentaten im September 2001 in den USA: "Auffällig ist jedoch, dass sie offensichtlich auf konventioneller kriminalistischer Arbeit beruhen. Kein einziger mutmaßlicher Terrorist oder Unterstützer wurde bislang durch die bundesweite Rasterfahndung aufgespürt, die noch im September 2001 in Gang gekommen war." (S. 9) "Mit anderen Worten: Das Landeskriminalamt hat im Durchschnitt über mehr als doppelt so viel Personen Daten erhalten, als es für die Rasterfahndung haben wollte." (S. 10) **** PAD Personenauskunftsdatei Alte Vorwürfe und Verfahren, auch solche, die nicht zu einer Verhandlung oder gar einer Verurteilung geführt haben, werden nicht immer gelöscht. "Anfang 2002 waren in der Personenauskunftsdatei (PAD) 1320 Personen registriert, bei denen zwar ein personengebundener Hinweis "Betäubungsmittelkonsument" (BTMK) oder "Konsument harter Drogen" (DROG) eingespeichert, jedoch kein mutmaßlich oder tatsächlich begangenes Betäubungsmitteldelikt erfasst war." (S. 8) "Wer nämlich in der PAD mit BTMK oder DROG registriert ist, muss jedes Mal, wenn er in eine Polizeikontrolle gerät, nicht nur damit rechnen, dass er den kontrollierenden Polizeibeamten Rede und Antwort stehen muss, ob er Drogen dabei oder konsumiert hat, sondern auch damit, dass sein Auto oder er selbst nach Drogen durchsucht wird. Die Polizei fragt nämlich im Zuge solcher Kontrollen in der Regel u. a. die PAD nach Erkenntnissen über die kontrollierte Person ab und erfährt dabei immer auch, ob über sie ein personengebundener Hinweis BTMK oder DROG in der PAD gespeichert ist." (S. 12) Interessant hierzu auch der Teil, wie es dazu gekommen war. **** Initiativprogramm "Jugendliche Intensivtäter" Bei den Koordinierungsgesprächen wird nicht darauf geachtet, dass nur die zuständige Behörde über die Fälle informiert wird. Alle Behörden ("Jugendämter, Polizei, Staatsanwaltschaften und - soweit es um ausländische Kinder und Jugendliche geht - Ausländerbehörden" (S. 16)) saßen an einem Tisch und erfuhren über alle Fälle, z.B. erfuhr die Staatsanwaltschaft von Straftaten strafunmündiger Kinder. *** 2. Teil **** 2.2.1 Datenschutzkontrolle bei den Gerichten Das Justizministerium verweigerte die rechtmäßige Prüfung der EDV-Anlage durch die Datenschutzbehörde bis zum Frühjahr 2002. **** 2.2.3 Sozialgeheimnisse Patientenakten von Zeugen konnte die Staatsanwaltschaft bisher beschlagnahmen. Sozialdaten unterliegen einem besonderen Schutz und dürfen nicht beschlagnahmt werden. "Bedauerlicherweise hatte im konkreten Fall auch das Amtsgericht, das die Beschlagnahme angeordnet hatte, diese Rechtslage nicht berücksichtigt." (S. 32) **** 2.2.4 Die Privilegierung des Finanzamts "Seit dem 1. Dezember 1998 konnten die Strafvollzugsbehörden Gläubigern eines Gefangenen nach § 180 Abs. 5 Satz 1 StVollzG unter den dort beschriebenen Voraussetzungen nur Auskunft darüber erteilen, ob sich eine bestimmte Person in Haft befindet sowie ob und wann deren Entlassung voraussichtlich innerhalb eines Jahres bevorsteht. ... Der öffentliche Gläubiger eines Strafgefangenen [war] wie jeder andere Gläubiger auf die allgemeinen Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung zu verweisen. Die Bundesregierung hielt es wegen des öffentlichen Interesses an der Durchführung einer gleichmäßigen Besteuerung jedoch für sachlich nicht gerechtfertigt, dass selbst Finanzämter keine weitergehenden Informationen erhalten konnten. Sie legte deshalb im Frühjahr 2002 einen Gesetzentwurf vor, der vorsah, in § 180 StVollzG eine Ermächtigungsgrundlage einzufügen, die die Übermittlung personenbezogener Daten von Gefangenen für Zwecke der Besteuerung zulässt. Dem Bundesrat ging dieser Gesetzentwurf nicht weit genug: Er empfahl, Datenübermittlungen zur Geltendmachung von allen Forderungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts - also nicht nur für Forderungen, die aus der Besteuerung resultieren - zuzulassen. ... Das Justizministerium Baden-Württemberg war der Ansicht, dass § 180 StVollzG um eine noch weiter gehende Regelung ergänzt werden sollte: Die Übermittlung von personenbezogenen Daten Gefangener sollte nicht nur zur Geltendmachung von Forderungen öffentlicher Stellen zulässig werden, sondern pauschal für die Aufgabenerledigung öffentlicher Stellen. ... Zur Erleichterung aller Datenschutzbeauftragten hat sich der Vorschlag aus Baden-Württemberg [und des Bundesrats] nicht durchgesetzt." (S. 34ff) Bundestag und Bundesrat beschlossen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung. **** 2.2.5 Dolmetscherliste im Internet Das Justizministerium plante, eine Gesamtliste aller staatlich vereidigten Dolmetschern im Internet verfügbar zu machen und fragte die Datenschutzbehörde um Rat. Diese empfahl, jedem einzelnen Dolmetscher ein Widerspruchsrecht einzuräumen (informationelle Selbstbestimmung). Daraufhin brachte die Landesregierung einen Gesetzesentwurf ein, "in dem das Justizministerium eine Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung des Dolmetscher- und Urkundenübersetzerverzeichnisses im Internet schaffen will, ohne dass ein Dolmetscher oder Urkundenübersetzer dieser Veröffentlichung widersprechen könnte." (S. 37f) **** 2.2.6 Einzelfälle im Strafvollzug "Tatsächlich hat sich in den letzten Jahren in den Justizvollzugsanstalten einiges verändert. Dennoch hat man immer wieder den Eindruck, dass der Datenschutz die Gefängnismauern noch nicht überwunden hat. So kommt es vor, dass Vollzugsbehörden die Einführung datenschutzgerechter Vorgehensweisen unter Hinweis auf einen damit verbundenen Mehraufwand, die bestehende Arbeitsbelastung oder etwa deshalb ablehnen, weil sie irrtümlicherweise annehmen, Maßnahmen zum anstaltsinternen Datenschutz könne man sich sparen. ... Auch der gesetzlich verankerten Pflicht, unsere Dienststelle bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, kommen die Justizvollzugsanstalten teils nur sehr zögerlich nach." (S. 38) ***** Kuvertierung hausinterner Mitteilungen "Hausinterne Vorgänge, die für die Gefangenen bestimmt sind, wie z. B. Genehmigungen, Ablehnungen und sonstige Mitteilungen, werden im Regelfall unkuvertiert in das Postfach des für den jeweiligen Gefangenen zuständigen Stockwerksbeamten gelegt. Dieser händigt die verschiedenen Schreiben schließlich an die Strafgefangenen aus... Kontoauszüge über das Eigengeld der Gefangenen ... werden ihnen offen ausgehändigt." "In der Vollzugsanstalt, die wir kontrolliert haben, kann praktisch jeder Bedienstete auf die gesamten Gefangenenpersonalakten zugreifen. Beschäftigte, die Einblick in eine Gefangenenpersonalakte wünschen, müssen lediglich einen Anforderungszettel ausfüllen. Die Geschäftsstelle, bei der die Gefangenenpersonalakten aufbewahrt werden, legt die angeforderte Akte, und zwar grundsätzlich die gesamte Akte, in das Postfach desjenigen Bediensteten, der diese angefordert hat." "Die Justizvollzugsanstalt sah keinen Bedarf, auch nur einen Teil unserer Forderungen umzusetzen. Sie begründete dies beispielsweise mit der großen Zahl von Briefumschlägen, die sie sonst benötigen würde, mit Sicherheitsgründen - wobei die hierzu genannten Beispiele alles andere als überzeugend waren - und damit, dass die von uns geforderten Verfahrensweisen mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand verbunden wären. Eine ernst zu nehmende Auseinandersetzung mit § 183 StVollzG fand dagegen nicht statt. Dies zeigt sich z. B. daran, dass die Vollzugsanstalt erklärte, sie werde einem Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe vom 18. Februar 2002, der zwar gegen eine andere Justizvollzugsanstalt ergangen war, in dem es jedoch genau um die hier angesprochene Problematik geht, nicht folgen." (S. 39ff) ***** Informierung Dritter über Inhaftierung "Die Bezahlung der von ihm [dem Gefangenen] bestellten Buchsendungen erfolge so, dass von seinem von der Justizvollzugsanstalt verwalteten Einkommen die Rechnungssumme an den jeweiligen Verlag überwiesen werde. Zur Durchführung dieser Überweisungen verwende die Vollzugsanstalt einen vorgedruckten Überweisungsträger, der als Kontoinhaber die Justizvollzugsanstalt nenne. Der Name des Gefangenen erscheine im Feld Verwendungszweck des Überweisungsträgers. Dies hat zur Folge, dass neben dem Geldinstitut, bei dem die Justizvollzugsanstalt ihr Konto hat, auch die Firma, bei der der Gefangene etwas bestellt hat, und deren Bank erfahren, dass sich der Kunde, der lediglich eine Rechnung bezahlen will, in Haft befindet. Und dies, obwohl dieser Umstand für die Abwicklung des zwischen dem Gefangenen und der Firma bestehenden Vertrags keinerlei Rolle spielt. ... Hierauf angesprochen, teilte die betreffende Justizvollzugsanstalt mit, dass es bei der Überweisung von Geldern der Gefangenen an Dritte unumgänglich sei, auf dem Überweisungsträger die Vollzugsanstalt als Kontoinhaber zu nennen. ... Angesichts der Möglichkeiten der EDV-Technik gingen wir davon aus, dass es kein größeres Problem darstellen dürfte, mit dem kontoführenden Institut eine datenschutzgerechte Verfahrensweise abzustimmen [wie es bei einer anderer Justizvollzugsanstalt der Fall ist, Anm. d. Autors]. Wider Erwarten teilte uns die Justizvollzugsanstalt jedoch mit, dass auch die wiederholte Prüfung der Fragestellung ergeben habe, dass gebührenfreie Überweisungen für Gefangene ohne Angabe der Justizvollzugsanstalt nicht durchgeführt werden könnten." (S. 43ff) * Zwischen Überwachung und Repression -- Politische Verfolgung in der DDR 1971 bis 1989 Johannes Raschka, Hrsg.: Eberhardt Kuhrt, im Auftrag des Bundesministeriums des Innern Leske + Budrich, Opladen 2001, ISBN:~3-8100-2979-3. Das Buch gibt nicht die Meinung des Bundesministeriums des Innern wider. ** Rechtsstaat DDR? "Ein Rechtsstaat war die DDR auch unter Honeckers Regime nicht einmal tendenziell. Zwar hatte die Herrschaft der SED ihre repressiven Mechanismen verfeinert, der justitielle Terror war subtiler geworden, aber auch eine poststalinistische Diktatur blieb immer eine Diktatur. ... Der Befund kann nicht überraschen. In einem Staat, ... dessen sozialistisches Recht als der zum Gesetz erhobene Wille der SED begriffen wurde, ... in dem der Richter nach einem Wort des seinerzeitigen Generalstaatsanwalts Josef Streit nichts als "ein verläßlicher politischer Funktionär" zu sein hatte --- in einem solchen Staat unterlagen Recht und Justiz allein dem Kalkül der Macht." (S. 7f) Karl-Wilhelm Fricke im Vorwort zum Buch. "Die von manchen Zeitgenossen erhoffte Liberlalisierung und Humanisierung des Regimes in den siebziger Jahren trat ... nicht ein. Das DDR-Strafrecht wurde ... durch drei Strafrechtsänderungsgesetze in wesentlichen politischen Bestimmungen sogar verschärft --- unbeschadet der Tatsache, daß die politische Strafjustiz weniger exzessiv, weniger auffällig zu Tage trat und das durchschnittliche Strafmaß für politische Delikte sank." (S. 8) "Eine Diktatur entlarvt sich durch ihre Selbstzeugnisse. Als Charakteristikum tritt dabei in den Jahren 1971 bis 1989 das Bestreben hervor, den Schein der Legalität zu wahren. Der Tatbestand kontrastiert seltsam mit der Skrupellosigkeit, mit der die Verantwortlichen der DDR auch in den siebziger und achtziger Jahren die eigenen Gesetze mißachtet und das sozialistische Recht mit Füßen getreten haben, sofern dies im Interesse der politischen Macht erforderlich erschien." (S. 8f) ** Strafmethoden / Repression "Zwar konnten strafrechtliche Sanktionen die letzte Konsequenz politischer Verfolgung sein, aber sie war nicht darauf beschränkt, sie setzte bereits bei beruflicher Diskriminierung ein, sie konnte gesellschaftliche Isolation bedeuten, sie umfaßte auch und nicht zuletzt die sogenannten Zersetzungsmaßnahmen --- deren "bewährte anzuwendende Form" laut MfS [Ministerium für Staatssicherheit, Anm. d. Autors] Richtlinie 1/76 von der "systematischen Diskreditierung des öffentlichen Rufes" bis zur "systematischen Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Mißerfolge" reichen konnten, und zwar unter Anwendung infamster, selbst krimineller Methoden" (S. 8) (--> vgl. Foucaults Aussagen der Reformer zur Verhinderung von Straftaten; bei den Reformern jedoch: Strafe abgebüßt, Ruf wiederhergestellt) "Der Überwachungs- und Kontrollapparat des Ministeriums für Staatssicherheit wuchs ins Monströse" (S. 12, nun von Roschka) "Die Methoden politischer Repression bauten systematisch aufeinander auf. Ein zu diesem Zweck geschaffener Apparat setzte sie in Abhängigkeit von dem vermeintlichen Erfordernissen des Einzelfalles ein." (S. 12f; Foucault: Disziplin) "Einteilung der Betroffenen in drei Gruppen: Opositionelle im weitesten Sinn, Ausreiseantragsteller und Republikflüchtlinge. Gegen diese unterschiedlichen Personenkreise setzte das Regime zum Teil abweichende Instrumente ein." (S. 15; Foucault: Delinquenz, eine Gruppe stärker / anders behandeln als die andere) "In welcher Form und in welchem Umfang das MfS Repressionsmaßnahmen einleitete, hing wesentlich von politischen Überlegungen ab, etwa ob der Betreffende mit Unterstützung aus dem Westen rechnen konnte." (S. 16) (--> Anpassung der Maßnahmen an den Deliquenten (Reformer), aber mit anderer Zielsetzung: nicht Starftäter war Ziel, sondern man selbst bzw. sein Ruf im Westen) ** Ermittlungsmethoden des MfS "Sogenannte Operative Kombinationen waren konspirative Maßnahmen des MfS, um "bestimmte Personen zwingend zu solchen Reaktionen zu veranlassen, die die Lösung operativer Aufgaben ermöglichen." (S. 44) "Außerdem dienten Operative Kombinationen zur "Schaffung strafprozessual verwertbarer Beweise"." (S. 45) "Eine der Routinemaßnahmen des MfS war das Kontrollieren der Post: Die Staatssicherheit fing Brief- und Paketsendungen ab, öffnete sie und fotografierte oder kopierte den Inhalt... Außerdem öffnete die Postkontrolle des MfS ohne spezielle Anweisung alle verdächtigen Sendungen. Grundsätzlich waren beim Öffnen von Postsendungen "Bearbeitungsspuren" zu vermeiden." (S. 45) "Bei soganennanten konspirativen Wohungsdurchsuchungen drangen Mitarbeiter des MfS illegal in die Wohnung des Verdächtigen ein und durchsuchten sie nach jeder Art von Informationen." Sie führten meist "angeordnete Aktionen gegen "operativ angefallene Personen" durch, d.h. sie erhielten von anderen Diensteinheiten den Auftrag zum Einsatz. Die Räume der Verdächtigten waren von besonderem Interesse, da die Staatssicherheit mit gewissem Recht vermutete, daß hier persönliche Aufzeichnungen, Briefe, Notizen usw. verwahrt würden, die am zuverlässigsten über die Absichten des Verdächtigen Auskunft geben könnten. Da die Betroffenen von dem staatlich sanktionierten Einbruch nichts bemerken durften, mußten die Mitarbeiter der Abteilung VIII die Räume so verlassen, wie sie sie vorgefunden hatten." (S. 46) "Die Ergebnisse der Durchsuchung hielt das MfS in Abschlußberichten fest. Die Geheimpolizisten zeichneten jedoch nicht nur starfrechtlich Relevantes, sondern auch privateste Kleinigkeiten auf. Der Bericht über die konspirative Durchsuchung der Wohnung [eines Teilnehmers] ... vermerkte neben Hinweisen auf die angeblich geplante Straftat auch die Ansichten des Leiters der Durchsungsgruppe über die Sauberkeit der Wohnung, den Aufbewahrungsort von Fotographien eines Bulgarien-Urlaubs, die Höhe des Bankguthabens, ... und vor allem die Korrespondenzadressen von Briefpartnern der Familie, da das MfS sich immer besonders für sogenannte Querverbindungen interessierte." (S. 47) Des weiteren natürlich Abhören von Telefonen und Verwanzung der Wohnung (S. 48) und ständige Überwachung der Personen (S. 49). ** Überwachung von Haftentlassenen "Mehr als die Hälfte aller politischen Häftlinge [wurden] von der Bundesregierung freigekauft." (S. 123) "Vorladungen zu "Aussprachen" beim Rat des Kreises gehörten zu den Bewährungsauflagen und dienten der "Absicherung" der ehemeligen Strafgefangenenen. In vielen Fällen nahm die Polizei den Haftentlassenen ihren Ausweis ab. Sie erhielten den sogenannten PM~12. Mit diesem Ersatzdokument waren neben anderen Restriktionen auch Reisen in das sozialistische Ausland unmöglich. Der PM~12 kennzeichnete die Betroffenen bei jeder Ausweiskontrolle und in Ämtern als Vorbestrafte. [S. 344 Foucault] Das Strafgesetzbuch sah eine Reihe von Zusatzstrafen für den verurteilten Straftäter vor, die nach der Haftentlassung zur Anwendung kamen. Dazu zählten Aufenthaltsbeschränkungen oder das Verbot bestimmter Tätigkeiten. Häufig untersagten die Gerichte Haftentlassenen, sich in Ost-Berlin aufzuhalten. Vermutete das MfS Pläne zur Flucht, konnte eine Aufenthaltsbeschränkung für alle Grenzkreise verhängt werden. Die Volkspolizei verbot nicht nur die Einreise in bestimmte Gebiete, sondern untersagte auch das Verlassen des eigenen Heimatortes oder wies ein anderen als den alten Wohnort zu. Die Einengung der Bewegungsfreiheit innerhalb der DDR konnte bis zum Hausarrest gehen... Meldepflichten bei der Abteilung Inneres des Rates des Kreises oder der Volkspolizei ergänzten solche Beschränkungen. Das Wiedereingliederungsgesetz hob die Einordnung der aus dem Strafvollzug Entlassenen in den Arbeitsprozeß als zentral für ihre gesellschaftliche Reintegration hervor." (S. 124f) Die Teilnehmer der Untersuchung, die in die DDR entlassen wurden, "gaben ausnahmslos alle an, es sei zu weiteren Drangsalierungen nach der Entlassung aus dem Strafvollzug gekommen. Gerade gegen ehemelaige politische Häftlinge leitete das MfS häufig erneut Ermittlungen ein. Die Staatssicherheit legte Operative Personenkontrolle oder Operative Vorgänge an, wenn sie Fluchtpläne oder "demonstrativ-provokarische Handlungen" zur Durchsetzung des Ausreiseantrags vermutete. ... Schon vor seiner [eines Teilnehmers namens Haensler, Anm. d. Autors] Freilassung leitete das MfS erneut eine Operative Personenkontrolle gegen ihn ein. ... Die Operative Personenkontrolle sollte die "Ziele und Absichten des H." ermitteln, Republikfluchtversuche verhindern und "öffentlichkeitswirksames, demonstratives Auftreten" unterbinden. ... Die Operative Personenkontrolle führte aber nicht zu einer erneuten Inhaftierung Haenslers, sondern diente tatsächlich nur seiner Überwachung. Die Furcht der Staatssicherheit vor öffentlichen Auftritten ... war ... so groß, daß Haensler wenige Monate nach der Haftentlassung die Ausreise gestattet wurde. ... Tatsächlich verbuchte das MfS die Übersiedlung Haenslers als Erfolg, da "eine nachhaltige Disziplinierung erreicht und ein öffentlichkeitswirksames Auftreten in Verbindung mit einer neuen Straftat" habe verhindert werden können" (S. 126f) ** Der Strafvollzug in der DDR "Das Gesetz unterschied zwischen einer erleichterten, einer allgemeinen und einer strengen Vollzugsart. Politische Gefangene wurden zum Teil in den allgemeinen, in der Mehrzahl aber in den strengen Vollzug aufgenommen. Diese Vollzugsart betraf Personen, die wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden waren. Das bedeutete vor allem eine andere Art der Unterbringung, eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Strafvollzug und strärkere Beaufsichtigung, strengere Ordnungs- und Disiplinarbestimmungen sowie abweichende Vergütung für Arbeitsleistungen und beschränkten Besuchs- und Briefverkehr. Die Änderungen des Strafvollzugsgesetzs ... 1974 fügte noch einen verschärften Vollzug hinzu, in den Rückfalltäter aufzunehmen waren. Politische Häftlinge gelangten nun immer in den strengen Vollzug." (S. 109; --> abgestimmtes Vollzugsverfahren, in Abhängigkeit der Straftat, zzgl. evtl. Rückfall; Verschärfung weshalb? unklar; weglassen) "Der Alltag verlief in den Haftanstalten außerordentlich monoton und war ... vor allem von den Arbeitsschichten diktiert." (S. 110) "Es wäre also falsch, von einer grundsätzlichen Trennung zwischen politischen und kriminellen Häftlingen zu sprechen, zumal politische Gefangene davon berichten, auch von politischen Mithäftlingen unter Druck gesetzt worden zu sein. Beschwerden beim Personal schätzten die meisten politischen Häftlinge dagegen als sinnlos oder gar gefährlich ein. Der wirksamste Schutz gegen Schikanen und Mißhandlungen sei es gewesen ... sich an die Spielregeln zu halten, die Arbeitsnorm so weit wie möglich einzuhalten und vora llem nicht die Arbeit zu verweigern." (S. 120) * Security Technology The Institue of Electrical and Electronics Engineers (IEEE) 28th Annual, 1994 International Carnahan Conference on Security Technology, Editor Larry D. Sanson, Albuquerque, New Mexico, USA, ISBN~0-7803-1479-4 ** Intruder Detection "The main functions of the Intruder Detection System are as follows: (1) It compares a video image from a TV camera with a basic on to find out motion of objects. (2) It ignores unnecessary parts of pictures ... like branches. (3) It distinguishes an intruder from other moving objects by their sizes and locations on a TV monitor. (4) It raises an alarm when detecting an intruder. (5) It controls direction and zooming of another TV camera to zoom in on the intruder automatically." (S. 31) * Überwachung des Unternehmens Die Überwachung der Unternehmen durch deren Organe, Dissertation der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich zur Erlangung der Würde eines Doktors der Wirtschaftswissenschaften, vorgelegt von Guido Jug, Treuhand-Kammer, Zürich, 1996 ** Zweck der Überwachung "ermöglicht die *Korrektur* festgestellter Abweichungen und damit die *Steuerung* des Unternehmens in die gewünschte Richtung" "*beeinflußt das Verhalten* der Überwachten und wirkt damit *präventiv*." "ist Grundlage des *Lernprozesses* im Unternehmen." "vermittelt *Informationen* über Zustände und Vorgänge im Unternehmen." (S. 23) "Die Überwachung soll den ausführenden Personen die Tatsache des Überwachtwerdens in Erinnerung rufen und sie damit zur nötigen Sorgfalt bei ihrer Tätigkeit veranlassen. Zudem schleichen sich auch bei sorgfältigen Mitarbeitern zwangsläufig immer wieder Fehler ein. Die Überwachung soll mithelfen, diese Fehler rechtzeitig aufzudecken und zu korrigieren." (S. 22) Die Überwachung ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben, um Partner und Kunden der Firma zu schützen (z.B. vor Insolvenzen). "Bei der Beurteilung der Leistungen der Geschäftsleitungsmitglieder handelt es sich um eine Überwachungsaufgabe, die untrennbar mit der Pflich zur rechtzeitigen Abberufung von ungeeigneten Geschäftsleitungsmitgliedern verbunden ist." (S. 57) Überwachung als Soll-Ist-Vergleich * Heimliche Berichte über Gottesdienste und Predigten in Rostock zur Zeit der DDR Von Ernst-Rüdiger Kiesow in: Rostocker Universitätsreden, Neue Folge, Heft 6, Festveranstaltung der theologischen Fakultät für Ehrensenator Prof. Dr. theol. habil. Dr. h.c. Ernst-Rüdiger Kiesow, Universität Rostock, 2001 "Die Kontrolle der Gottesdienste in diesem Jahr [1959] war offenbar flächendeckend in Auftrag gegeben und umfaßte alle damaligen Stadtgemeinden [von Rostock]" (S. 31) "Dies klingt wirklich nicht nach ehrlicher Enttäuschung über eine als weltfremd empfundene Predigt, vielmehr nach kommunistischer Friedenspropaganda, mit der die beiden Frauen ihre Niederschrift nachträglich in gegenseitiger Absprache frisiert haben, weil man es so von ihnen erwartete oder weil sie entsprechend indoktriniert waren." (S. 39) "Besonders ergiebig scheint die Überwachung aller Rostocker Pastoren damals nicht gewesen zu sein, zumal nicht sehr sachkundige Informanten zur Verfügung standen." (S. 40) * Surveillance Society Lyon, David, Surveillance Society: monitoring everyday life, Open University Press, Buckingham, Philadelphia, 2001, ISBN 0 -335-20545-1 ** The aspect of care in surveillance "Bentham's privileging of accurate vision, and his obsession with classification, has been increasingly channelled towards control in contemproaray surveillance, thus marginalizing and obscuring the dimension of care." (S. xi) ** Surveillance today "All societies that are dependent on communication and information technologies for adminstrative and control processes are surveillance societies. The effects of this are felt in ordinary life, which is closely monitored as never before in history. ... Today, routine, mundane surveillance, usually mounted by agenices and organizations that are geographically remote from us is embedded in every aspect of life." (S. 1) "Surveillance systems are less and less obvious and overt, but more and more systematic and subtle. Thus they tend to be visible only when by mistake or misdemeanour we fall foul of them or when they fail publicly." (S. 2) (--> Bestimmung zur Nicht-Benachrichtung Überwachter im G10-Gesetz und beim BND). ** What is surveillance? "In this context, it is any collection and processing of personal data, whether identifieable or not, for the purposes of influencing or managing those whose data have been garnered." (S. 2) Notice 'personal data'. ** Use of surveillance "Such surveillance is a key feature of modern life, upon which we depend for the efficiency and convenience of many ordinary transactions and interactions. ... The growing density of surveillance practices in everyday life is not the product of some capitalist conspiracy or the evil effects of a plutocratic urge. NO, it is the outcome of the complex ways in which we structure our political and economic relationsships in societies that value mobility, speed, security and consumer freedom. ... My purpose ... is to alert the readers to some inintended consequences and negative dimensions of surveillance." (S. 2) "The whole point of this generalized, routine, everyday surveillance is that you may well have done nothing out of the ordinary, let alone violated some rule or broken some law, yet your transactions, exchanges, conversations, movements and calls still come to the attention of agencies and organizations for whom these activities are significant. To make a call using a cellphone or to send an email may seem entirely innocent until someone traces your whereabouts and contacts you, using the traces that you left in the course of communicating with others." (S. 2f) ** Surveillance has two faces "Literally, the (French) word means to 'watch over'. I may ask you to 'watch over' my child to ensure that she does not stray into the street and risk being hit by a car. In this case, I have protection primarily in mind so that the chld is shown care in context where she can flourish. Or I may ask you to 'watch over' the same child to ensure that she does not get up to mischief.Now I am appealling to moral ciretria, where other elements enter the picture, to do with direction proscription, perhaps even control. The same process, surveillance --- watching over --- both enables and constrains, involves care and control." (S. 3) "For some, this has to do with the fear of thing going wrong. For others the question of privacy is paramount, even when systems are working fine." (S. 3) (--> Keine Entscheidungsgewalt mehr darüber, was über mich bekannt ist) "And thus the 'other face' of surveillance arises from is capacity to reinforce social and economic divisions, to channel choices and to direct desires, and even, at its sharp end, to constrain and control." (S. 4) His key themes are: "coordination, risk, privacy and power." (S. 5) "Of course, we still use schedules and timetables, but the use of new technologies means that activities can be coordinated over much larger geographical areas and in asynchronous time." (S. 5) (--> Foucault bricht den Raum, wir brechen inzwischen die Zeit; --> Coordination of work etc.; benefit of surveyed.) "the desire to reduce uncertainties and to control outcome. This is not a new development but it has been itensified since the 1960s." (S. 6; market behaviour, investement, expansion of companies, insurance companies) "Surveillance is the means whereby knowledge is produced for administering populations in relation to risk." (S. 6) privacy is sidelined by surveillance practices. power: who knows what about whom? ** Surveillance diffused through society "In the UK, the threat of Irish terrorism on the England mainland has much to do with the so-called 'ring of steel' that now embraces the City of London business district. This utilizes state-of-the-art video surveillance --- some cameras can read words on a cigarette packet from 100 metres --- along with complex computer systems for detecting any hint of terrorist activity. Any vehicle entering but not leaving the area within a given time triggers an alert and licence plates are checked against relevant databases." (S. 33) (--> weiter als Beckstein's Idee) "The original system was set up in response to a late 1980s Irish Republican Army (IRA) bombing campaign in London, but there is no hint that the system will be dismantled as part of the peace process in Northern Island. Indeed, the police plan further networking, this time with the Driver and Vehicle Licensing Authority (DVLA) road tax and vehicle safety check records, and later with court systems, probation offices and other emergency services. ... The convergence of high-tech and 'human face' computing also involved a shift of attention from detection of crime to its anticipation and prevention." (S. 39f; Vorbeugung nicht im Sinne der Reformer, sondern eher durch das Bewußtsein oder neues Zeichen der ständigen Beobachtung.) "Vertical bureaucratic surveillance still exists but it tends to be less centralized as personal data circulates more and more between public and private (commercial) realms. The most important reason why surveillance data is circulating in this way relates to the role of insurance companies." (S. 34) "Insurance companies, depending upon their surveillance activities, make powerful decisions that affect people's life chancesusing incentives and disincentives that affect the choice and range of available options." (S. 34) "Surveillance societies are such in the sense that surveillance is pervasive in every sector of societal life, courtesy of an integrated information infrastructure."(S. 34) ** Watching workers "Wheras in the nineteenth and early twentieth century it was putting all workers under one roof that facilitated easy surveillance, today's technologies relate mor to the individual employee. As middle management is diminished, so more direct methods of observing all employees have been brought to play... The availability and relative cheapness of surveillance tools --- such as Mailcop, which alerts workers of their email use violates company policy --- is part of the reason why wokrplace surveillance has become more commonplace." (S. 40) "Before an employee is even hired, she or he is likely to be checked, using special databases (including data mining techniques) or genetic screening, to discover the likelihood of this or that person turning out to be a responsible and hard-working employee. In Britain, organizations will soon be able more easily to run background checks on potential employees using the centralized Criminal Records Bureau, a situation that has aroused little comment in the UK. ... Thus workers who may become pregnant or those susceptible to certain diseases may be disqualified from employment." (S. 41) Truckers, call centers, leisure time surveillance, "screened to determine the onset of pregnancy" (S. 41) "They [the employers] may use genetic screening to determine susceptibility to disease --- such as ... cancers, or Huntington's disease --- among employess, or to check levels of damage from exposure to hazardous materials at work. But genetic discirimination could result on the basis of such tests. At the same time, fear of such discirimination coudl discourage some people from undergoing tests from which they might benefit. This points up once more the all to frequently forgotten fact that surveillance has two faces." (S. 79; --> BASF) ** Comint (ECHELON) "Since the 1970s a system known as ECHELON has automated Comint [communication intelligence, Anm. d. Autors] processing at several sites. It made pssible the continued examination of messages whose volume had become too great for manual classification. 'Watch lists' that compile names that are of 'reportable intelligence intereset' are now automated using a key component called a 'dictionary'. ... Such dictionaries have been found, for example, to intercept every telex message that passes through London every day; thousands of personal, business and diplomatic communcations." (S. 96) Furthermore: fax, modem data, topics of communication, voiceprints, pager messages, cellular mobile radio, new satellite communications. "Among other things, ECHELON collects economically sensitive information. It is not used directly by companies, who have no right of access to such information, but individual government ministries do set its tasks. These range from estimating future commodity prices to determining ohter nations' positions in trade negotiations, monitoring international arms trading and tracking sensitive technology. In the UK, the GCHQ (General Communications Headquarters) is obliged to intercept foreign communications 'in the interests of theeconomic well-being of the United Kingdom'. ... American companies in particular are known to have benefited from Comint information, such as when Boeing and McDonnell-Douglas beat Aurbus Industrie in a bid for Saudi airline business. In addition, confidential details of Japanese vehicle emmision standards have been discovered, as has knowledge of French participation in 1993 GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) discussions, and of the Aisan-Pacific Economic Conference in 1997." (S. 96) "Various changes are in the air, however. The shift to using fibre optics means that physical access to calbes is necessary for interception. ... And both civiil and commercial cryptography is making interception moore and more difficult. ... The NSA attempted to require non-government agencies to keep copies of all users' keys, again so that they could maintain a right of access to private and commercial communcations. ... The NSA even persuaded major electronics companies such as Lotus, Microsoft and Netscape to reduce the security of email and Internet systems used outside the USA so that they could still break codes and gain access to messages." (S. 96f) ** International crime and surveillance [S. 394, Deliquenz nicht auf internationaler Ebene durchführbar im Sinne Foucaults?] "But the networks not only keep track of what goes on between as well as within countries, they increasingly comprise formerly distinct agencies. Customs, immigration, visa departements, consulates, private transport companies and private surveillance organizations as well as national police forces all share data within these networks." (S. 97; --> Foucaults getrennte Sichtweise (Schule, Krankenhaus, Fabrik) vereint sich hier.) Crime does also cross the border: internation drug trafficking, electronic fund transfers, trans-border commuting to work and increased international tourism, global criminal economy: "Sicilian Cosa Nostra, the American mafia, Colombian and Mexican cartels, Nigerian criminal networks, Japanese Yakuza, Chinese Triads, Russian Mafiyas, Turkish heroin traffickers, and Jamaican Posses." (S. 98) deals of "weapons, nuclear materials, illegal immigrants, women and children for prostitution, body parts and money laundering" (S. 98; laundering = Wäsche) (--> Foucault: Überwachung und Strafe wuchs auf der Grundlage der veränderten Straftaten: mehr gegen Güter als denn gegen Rechte; so ändert sich auch hier die Überwachung) ** Superpanopticon and hypersurveillance "For Poster, the recognition that databases deal in symbols and representations opens them to poststructural analysis." (S. 114) "The panopticon's power does not reside simply in the (supposedly) ever-observant guard. Rather, it is manifest in the way that the whole discourse and practice of the system bears down, constuting the subject as criminal and normalizing him or her into rehabilitation, or as Bentham conceived it, moral reform. For Poster, computer databases bring panoptic principles out of the jail and into mainstream society to operate as a 'superpanopticon', reconfiguring once more the constitution of the subject. The database extends writing, acoording to Poster, removing it further from any one 'author' than conventional, non-electronic writing does. The database also adds both a new mobility (it is transferable in space) and durability (it is preservable in time) to writing. The databas 'text' is no one's and everyone's. And yet it is owned by some institution --- a libraray, a corporation, a hospital --- and thus amplifies that institution's power. ... The personal database connects identifying symbols such as government social insurance numbers with discrete records of benefits claimed or tax paid. In the case of corporations, records of purchases and other transactions are made, such that a picture can be created of legal compliance or of buying habits. ... The subject is multiplied and decentered in the database, acted on by remote computers each time a record is automatically verified or checked against antoher, without ever referring to the individual concerned. ... The panopticon produces subjects with desires to improve their inner lives. In contrast the superpanopticon constitutes objects, individuals with dispersed identities, who may remain unaware of how those identities are construed by the computer." (S. 115) "Speed is central. The idea behind surveillant simulation is to win the race to see first, to forsee. ... It works as control by deflecting the attention to appearences, by generating uncertainty. Such appearences already occur in the physical panopticon and their intention is to create uncertainty. But the panopticon generates uncertainty about what the observer might be able to see now, rather than about what might be 'seen' of what has not yet happened. The computer profile, which organizes multiple sources of information to scan for matching or exceptional cases, tries to second-guess behaviours. In what amounts to an 'informated form of stereotyping' the porfile is used as an advance notice of likely purchases --- which in the case of electronic commerce will trigger advertising targeted at specific persons --- or an advance warning of potential offences, in the case of polic computer systems." (S. 117; ebenso Validitätsprüfungen beim Einkauf im Internet c't 13/02, S. 94f: Auskunfteien wollen mit einem ausgefeilten Bonitäts-Scoring die Risiken für Webshop- Betreiber minimieren. Einige bieten sogar Informationen zur Zahlungsmoral der Kunden an. Diese bekommen von der Online-Prüfung meist gar nichts mit. ... Die nächste Prüfung nutzt die banale soziologische Erkenntnis `Gleich und Gleich gesellt sich gern'. Mit so genannten mikrogeografischen Verfahren will man Ausfall-Risiken allein anhand der angegebenen Anschrift abschätzen. Die Datenbank der Creditreform-Tochter CEG charakterisiert beispielsweise jedes Haus in Deutschland nach der Anzahl der Haushalte, der Kaufkraft und dem allgemeinen Ausfallrisiko.") * Elektronisch überwachter Hausarrest Hudy, Marc, 1. Aufl., Baden-Baden, Nomos Verl.-Ges., 1999, ISBN~3-7890-5816-5 ** Gründe für dessen Einführung in den USA "Der Aufschwung des elektronisch überwachten Hausarrests in den USA wurde ... in erster Linie von drei Faktoren getragen: Zum einen hatte die Überbelegungsprobleme in den Haftanstalten Anfang der 80er Jahre ein bisher nicht bekanntes und erschreckendes Ausmaß angenommen. ... Als zweiter Faktor kam der Einführung ... zugute, daß sowohl die öffentliche Meinung als auch die kriminalpolitische Diskussion in dieser Zeit primär von punitiven und konservativen Gedanken geprägt war. Viele Politiker haben in den USA seit den 80er Jahren kontinuierlich bemängelt, daß der Umgang mit Kriminalität und Straftätern bisher nicht hart genug ausgeprägt sei und waren letztlich mit diesen Überzeugungen häufig erfolgreich... [Dazu] kam als ... begünstigendes Element der Fortschritt in der technischen Entwicklung auf dem Gebiet der Mikroelektronik hinzu." (S. 19ff.; wir konstatierren drei Punkte: (a) ökonomische Zwänge, (b) konservative Bestrafungsgedanken (--> Gesellschaftsverräter gehören bestraft!) (c) technischer Fortschritt weit genug) ** Ziele / weitere Gründe - Gegenmittel gegen Überbelegung (S. 29) - kostengünstig: kein Haftplatz, bleiben zu Hause und können für ihre Familie sorgen, also keine Sozialhilfe, - können evtl. Arbeit nachgehen, also weiterhin Steuerzahler. - "Einsparungseffekte [gehen] nicht auf Kosten der öffentlichen Sicherheit" (S. 30) - dennoch streng, vergeltend und bestrafend - flexibel und individuell anpassbar - keine Berührung mit Gefängnissubkultur, damit einfachere Resozialisierung - in anderen Ländern als der USA: Alternative zur Inhaftierung ** Systeme: *** Passiv - Antworten auf evtl zufällige Anrufe mit Einlesen eines am Arm befestigten Codes (S. 32) - Zurückrufen der Aufsichtsstelle und Sprechen eines vorgebenen Satzes; Stimmenanalyse identifiziert. - Bildtelefon: Profil- und Frontansicht zeigen; Abgleich mit gespeicherten Bildern. - Eingabe einer Nummer über das Telefon. - keine stigmatisierenden Effekte durch zusätzliche Ausrüstung bis auf den ersten **** Vorteile: - billig - robust - sicher **** Nachteile: - nicht lückenlose - Anrufe auch in der Nacht notwendig *** Aktiv Transmitter am Bein, Hals, Arm, über Telefonleitung ständiger Kontakt mit Aufsichtsstelle Vorteil: lückenlose Überwachung Nachteil: früher viele Fehlalarme, heute nicht mehr. *** mobility tagging bisherige gemeinsamer Nachteil: Beschränkung auf Wohnung deshalb "mobility tagging" mit GPS, eingebaute Elektroschocker als sofortige Strafmaßnahme bei Verlassen des Sektors (ethisch bedenklich, wenn Gefangener z.B. nach einem Unfall in ein Krankenhaus gefahren wird, das außerhalb des Sektors liegt). * Homeland Security http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/13613/1.html "ein mächtiges neues Ministerium, das 22 Behörden vereinigt, mit weitreichenden Kompetenzen" "Immerhin steht im Gesetzestext ausdrücklich, wenn auch ohne weitere Begründung, dass die Umsetzung des von Justizminister Ashcroft vorgeschlagenen Spitzelsystems TIPS verboten ist. Die Idee war, dass alle Bürger, vor allem aber die Menschen, deren Arbeit sie zur Überwachung prädestiniert sein lässt, weil sie beispielsweise auch Zugang zu Privatwohnungen haben, verdächtiges Verhalten den Sicherheitskräften melden sollten. Ursprünglich war auch vorgesehen, die Informationen in einer zentralen Datenbank zu erfassen." * Französische staatliche Datensammlung http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/co/14092/1.html "Um "die Entschlossenheit der Regierung" im Kampf gegen die herrschende "innere Unsicherheit" zu demonstrieren, wie es Innenminister Sarkozy vor der Abstimmung im Nationalrat formulierte, wurden die Polizeibefugnisse durch das neue Sicherheitsgesetz beträchtlich erweitert: Neben der Aufhebung der Verpflichtung, Personen, die in Polizeigewahrsam genommen wurden, von ihrem Schweigerecht zu informieren, der Ausdehnung des Deliktes der Beamtenbeleidigung oder -bedrohung auf deren Familienmitglieder (bis zu 2 Jahren Gefängnis und 30.000 Euro Geldstrafe) und der Erweiterung der nationalen Gendatenbank auf Verdächtige ( DNA-Profiling à la Française), genehmigt das Gesetz den Beamten der Polizei und der Gendarmerie den Zugriff auf ihre Datenbanken." * Total information awareness surveillance ** Washington Post http://www.washingtonpost.com/wp-dyn/articles/A40942-2002Nov11.html 12.11.2002 U.S. Hopes to Check Computers Globally System Would Be Used to Hunt Terrorists "A new Pentagon research office has started designing a global computer-surveillance system to give U.S. counterterrorism officials access to personal information in government and commercial databases around the world." ** Telepolis http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/13580/1.html "Das IAO hat die Aufgabe, den Prototyp eines Systems zu entwickeln, das private Kommunikationen und kommerzielle Transaktionen nach Mustern durchsuchen kann, die auf terroristische Aktivitäten hinweisen könnten - weltweit, aber eben auch in den USA, wo die Geheimdienste bislang offiziell am Zugriff auf die Daten von Bürgern gehindert waren. Poindexter hat sich das anspruchsvolle Big-Brother-Ziel einer "totalen Informationskenntnis" - ein bisschen wie ein irdisches Auge Gottes - gesetzt, für die jede Informationsquelle in der Welt, die irgendwie zugänglich ist, berücksichtigt werden soll, um Terroristen oder Verdächtige zu entdecken. Zu diesen Quellen zählen natürlich auch Telefone und das Internet. Begründet wird die Schaffung des globalen Super-Lauschsystems, das Informationen nicht nur zusammen führen und bewerten, sondern auch Voraussagen und Handlungsvorschläge machen soll, mit der üblichen "asymmetrischen Bedrohung der Vereinigten Staaten" durch den Terrorismus, der von lose organisierten, schwer zu identifizierenden Menschen ausgeübt wird, die unregelmäßig in einem "low-intensity/low-density form of warfare" zuschlagen." * Notizen Es gibt zwar rechtlichen Schutz der Grundrechte eines jeden von uns, sie werden jedoch in vielen Fällen, manchmal auch generell mißachtet. Die Grundrechte sind immer wieder Angriffen von Behörden und Regierungen ausgesetzt. ~~Anscheinend möchten sie ihre Arbeit erleichtern~~. Überwachung geht stark mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung einher: prinzipiell darf jeder selbst bestimmen, wer was über einen wissen soll. Bei der Beobachtung mit dem Umgang von personenbezogenen Daten erkennt man, welchen Wert die Behörden diesem Grundrecht zuweisen. (Aufpaß: Nicht zu sehr abschweifen.) Einleitung: Foucault spricht über Überwachung in der Gesellschaft. Gedanke: hier Rechtstaat mit garantierten Grundrechten, also wenig/keine Überwachung. Insbesondere informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht hindert an Überwachung (siehe oben). Kein Rechtsstaat: DDR (--> Raschka) Weit gefehlt: Zahlreiche Beispiele zur Überwachung. Eher harmlose Überwachungen: Schwangerschaft, Betriebliche Organisation, Überwachung in Geschäften (harmlos?), Überwachung (und Kontrolle) am Flughafen Stärkere Überwachung: Überwachung in Gefängnisse, Stasi (Kirche), Überwachung der Bevölkerung durch die Polizei, Abhörmaßnahmen an Telefonaten. Keine Kontrolle durch Überwachten, sondern durch Gremium (Paragraph?) Zukünftige Überwachung: Überwachung der Telekommunikation durch die Behörden: Telefon, E-Mail/Internet. (--> Telekom: Speicherung von IP-Adressen) Überwachung als Konflikt zwischen Gesetzgebung und Strafverfolgung, Beispiel GEZ: keine effektive Kontrollen, Meldeamt leitet Informationen an GEZ (keine Behörde) weiter. Überwachung als Normierung, Festlegung auf eine bestimmte Norm. Überwachung nicht immer negativ: Bsp. Schwangerschaft, Bsp. Taxi, Bsp. Airbag. Bezug zu Foucault stärker machen. Bentham: Architektur macht Panopticon (mit) aus. Heute: ebenfalls Architektur, aber weniger der Gebäude, sondern der Kommunikationskanäle und der Software. "It has not espaced the attention of a number of commentators that electronic technologies permit the perfection of such a [i. e. Bentham's] panopticon, but now through software architecture" (Lyon, S. 114) Gerblinger: keine Alternative zur Infhaftierung bekannt. Nicht so sehr auf Stasi, sondern mehr auf aktuelle Überwachung in Kommunikation (Internet, Telefon, etc.) Überwachung der Bahnhöfe durch Kameras durch die DB. http://www.telepolis.de/deutsch/inhalt/te/13659/1.html: "Objektive, wissenschaftlich abgesicherte Befunde über die Wirksamkeit von Videoüberwachung gibt es bis heute [25.11.2002] nicht."